Eingliederungsmanagement
- Betriebliches Eingliederungsmanagement nach SGB IX, §84 bei längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit:
Mitarbeit des Betriebsarztes bei Überwindung und Prävention erneuter Arbeitsunfähigkeit - Stufenweise Wiedereingliederung nach SGB V, §74:
Stellungnahme an den behandelnden Arzt unter Beachtung der Gesundheitssituation und arbeitsplatzspezifischer Erfordernisse